Deshalb ist uns ein persönliches Kennenlernen wichtig. Dabei haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit für Sie stimmig ist. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet € 105. Auch dafür kann – je nach Krankenkassa und Versicherung – eine (Teil-)Rückerstattung der Kosten erfolgen (siehe Kosten, Rückerstattungen und Finanzierung).
Wie verläuft das Erstgespräch?
- Sie müssen nichts mitbringen, außer den Themen, die Sie beschäftigen. Befunde, Überweisungen oder Verordnungen sind beim Erstgespräch nicht erforderlich.
- Wir betrachten gemeinsam Ihre Situation, klären, ob eine klientenzentrierte Gesprächstherapie oder Beratung empfehlenswert ist und welche Unterstützung dadurch möglich wird.
- Wir besprechen Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten und voraussichtliche Dauer (siehe auch Kosten, Rückerstattungen und Finanzierung).
- Krankenkassen erstatten einen Teil der Therapiekosten. Private Zusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag ebenfalls einen Teil oder auch die Gesamtkosten. Dafür ist eine Meldung an die Krankenkasse und eine Diagnose nötig. Details klären wir im Erstgespräch.
- Wir können die Sitzungen selbstverständlich auch privat – das heißt ohne Meldung an die Krankenkassa oder an andere Versicherungen – abhalten.
Weitere Infos zum Erstgespräch:
- Wir unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – nichts, was Sie sagen, dringt nach außen – auch nicht zu Ärzten oder anderen Institutionen!
- Das Erstgespräch ist unverbindlich – Sie müssen sich danach nicht mehr melden.
- Wir arbeiten „klientenzentriert“. Was bedeutet das?
- Sie können eine Gesprächstherapie oder Beratung jederzeit beenden oder pausieren (Gesetz der Freiwilligkeit).
- Infos zu Kosten, Rückerstattungen und Finanzierung für eine Gesprächstherapie bzw. Beratung finden Sie hier.